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Duales Studium – Gericht klärt Wehrdienstregelung

(Quelle: Gemen64/pixelio.de) (Quelle: Gemen64/pixelio.de)

Freitag, 22.10.2010

Das Verwaltungsgericht hat geregelt, wer wann aus seiner Ausbildung in den Wehrdienst berufen werden kann.

Gestern hat das Verwaltungsgericht in Leipzig geklärt, wer wann aus der Ausbildung geholt werden und zum Wehrdienst verpflichtet werden kann (BVerwG 6 C 20.09). Und der Teufel liegt wie so oft im Detail.

Wenn Du eine Ausbildung machen willst und bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz oder sogar Deinen Vertrag unterschrieben hast, dann kannst Du vom Tag an nicht mehr eingezogen werden und wirst zurückgestellt.

Machst Du ein duales Studium, sieht die Situation wieder anders aus. Dann reicht die Unterschrift nicht aus, sondern Du musst mit der Ausbildung tatsächlich schon begonnen haben.   

Als Student wiederum musst Du bereits im dritten Semester sein, um vom Wehrdienst zurückgestellt werden zu können.

Allerdings: wie lange die Rechtsprechung noch von Bedeutung ist, wird sich zeigen. Schließlich will der Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg die Wehrpflicht ja aussetzen. Wann genau das sein wird ist allerdings noch nicht klar.

Den Wortlaut zur Entscheidung findest Du auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichts.  

 

Foto: Gemen64/pixelio.de