Info

Kindergeld bis 25 ist verfassungsgemäß

(Quelle: Alexander Klaus/pixelio.de)

Freitag, 26.11.2010

Dumm für Dich oder Deine Eltern – aber rechtlich einwandfrei. So kann man das Urteil III R 35/09des Bundesfinanzhofs zum Kindergeld umschreiben.

Das Kindergeld wird nur noch bis zum 25. Geburtstag gezahlt – wenn denn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und Du Dich in der Ausbildung befindest. Nach dem Bundesfinanzhof verstößt die Senkung der Kindergeldgrenze, die durch das Steueränderungsgesetz 2007 von 27 auf 25 Jahre gesenkt wurde, nicht gegen die Verfassung. Begründung: „Die niedrigere Altersgrenze genügt dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Verschonung des Familienexistenzminimums.“ Wer seine Kids später noch mit Unterhaltsleistungen unterstütze, könne das in der Steuer schließlich auch im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abziehen (§ 33a Abs 1 des Einkommensteuergesetzes).

Wenn Du nicht mehr fürs Kindergeld berücksichtigt wirst, entfallen Deinen Eltern auch noch eine Reihe weiterer steuerlicher Vorteile – vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende über den Kinderfreibetrag bis zum „Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs wegen auswärtiger Unterbringung“.  Da davon auszugehen ist, dass die Geschichte noch in Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht kommt, sollten betroffene Eltern sollten ihre Steuerbescheide, insbesondere die Einkommenssteuer (ab 2007), weiterhin offen halten.

Hier kannst Du Dir das gesamte Urteil durchlesen. 

Die Mitteilung des Bundesfinanzhofs findest Du in der Tabelle unter 24.11.2010 V III.  Senat 17.6.2010 III R 35/09. 

 

 

Foto: Alexander Klaus/pixelio.de

Bilder Kindergeld bis 25 ist verfassungsgemäß

(Quelle: Alexander Klaus/pixelio.de)