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Das Handwerk reformiert (s)ein(ig)e Berufe!

(Quelle: Aktion Modernes Handwerk)

Montag, 01.08.2011

Früher war es der Dreher, heute ist es der Zerspanungsmechaniker. Jetzt hat es die Drucker erwischt, die digitale Welt hat die Druckberufe erobert. In den neuen Ausbildungsordnungen heißt es jetzt Mediengestalter und Medientechnologie.

Und auch einige andere Berufe hat es erwischt. Zum neuen Ausbildungsjahr 2011/2012 wurden neun Ausbildungsordnungen für handwerkliche Berufe in die "moderne" Welt katapultiert. Natürlich sind das Anpassungen an die technischen Realitäten. Aber auch eigentlich selbstverständliche Dienstleistungen sind jetzt endlich angepasst: Bei den Augenoptikern wurde der Bereich „Kunden- und Typberatung“ aufgewertet. Und mit dem „Textilgestalter im Handwerk“ erfasst ein neuer Ausbildungsberuf nun alle Auszubildenden der Berufsfelder Sticken, Stricken, Weben, Klöppeln und Posamentieren - was ist das?! 8-)

Die seit 1. August geltenden Neuerungen im Detail:

  1. Buchbinder: Im Zuge der Modernisierung entstanden zwei Berufe: der handwerklich orientierte Buchbinder und der stärker prozessorientierte Medientechnologe Druckverarbeitung für die industrielle Produktion. Die Ausbildungen beinhalten jeweils Wahlqualifikationen.

  2. Mediengestalter Flexografie: Der bisherige Ausbildungsberuf "Flexograf" wurde umbenannt. Der Rahmenlehrplan ist identisch mit dem Rahmenlehrplan für den Mediengestalter Digital und Print.

  3. Medientechnologe Druck: Der bisherige Ausbildungsberuf "Drucker" wurde umbenannt. Den Erfordernissen der Betriebe wurde durch die Strukturierung nach Wahlqualifikationen Rechnung getragen. Die neue Verordnung ermöglicht auch, ein in der Ausbildung zusätzlich vermitteltes Druckverfahren als Zusatzqualifikationen prüfen zu lassen.

  4. Medientechnologe Siebdruck: Der bisherige Ausbildungsberuf "Siebdrucker" wurde umbenannt. Neu ist die Möglichkeit, den großformatigen Digitaldruck oder den Tampondruck als Zusatzqualifikation prüfen zu lassen. Die Ausbildung erfolgt nach Wahlqualifikationen.

  5. Augenoptiker: Die Prüfungsinhalte "Kunden-/Typberatung" wurden aufgewertet, die Gesellenprüfung wird in zwei zeitlich auseinanderfallende Prüfungsteile gegliedert Teile ("gestreckte Gesellenprüfung").

  6. Bootsbauer: Die Ausbildung erfolgt in einer der Fachrichtungen "Technik" oder "Neu-, Aus- und Umbau" und beinhaltet die gestreckte Prüfung.

  7. Textilgestalter im Handwerk: Dieser neue Ausbildungsberuf ersetzt die bestehenden Ausbildungsberufe Sticker, Stricker und Weber. Die Ausbildung erfolgt nach sechs Fachrichtungen (Sticken, Stricken, Weben, Klöppeln, Filzen und Posamentieren). Die Qualifikationen der Paramentik können als Zusatzqualifikation während der Ausbildung erlernt und geprüft werden.

  8. Technischer Produktdesigner und Technischer Systemplaner: Mit der Schaffung dieser neuen Berufsgruppen wird der bisherige Beruf "Technische Zeichner" neu geschnitten und in die Berufe "Technischer Produktdesigner" und "Technischer Systemplaner" überführt.

    Quelle/Kontaktadresse:
    Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
    Pressestelle
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    Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

    eMail: presse@zdh.de
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    (Quelle: Aktion Modernes Handwerk)