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Deutscher Gewerkschaftsbund und das Deutsche Studentenwerk stellen 10 Forderungen für ein modernes BAföG auf

(Quelle: DGB)

Donnerstag, 19.01.2012

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - ist eine Erfolgsgeschichte: Seit seiner Einführung vor 40 Jahren haben rund vier Millionen Menschen dank dieser staatlichen Förderung studieren können.

Ein starkes BAföG ist heute mehr denn je notwendig, um die Hochschulen sozial zu öffnen. Als Kern der staatlichen Studienfinanzierung gewährt es einen klaren Rechtsanspruch für die Studierenden auf eine angemessen Studienförderung.

1. Für einen verlässlichen Inflationsausgleich: Das BAföG muss als leistungsfähige, soziale, transparente und verlässliche staatliche Studienfinanzierung ausgebaut werden. Es bietet Studierwilligen Anreize, ein Studium aufzunehmen und vermindert für Studierende das Risiko, ihr begonnenes Studium aus Finanzierungssorgen abzubrechen. Nur das BAföG erreicht eine breite Bevölkerungsschicht und leistet damit einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit im Bildungssystem. Es ist das zentrale Instrument der Studienfinanzierung, denn das BAföG deckt wesentlich die Kosten des Lebensunterhalts. Um so schwerer wiegt, dass den BAföG-Empfänger/-innen allein im vergangenen Jahrzehnt sieben Nullrunden zugemutet wurden. Damit es seine Funktionen zuverlässig erfüllen kann, müssen die Bedarfssätze regelmäßig und dynamisch an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst werden. 


2. Mehr Menschen in die Studienförderung einbeziehen: Das BAföG ist in den vergangenen Jahren systematisch vernachlässigt worden. Lag die Zahl der BAföGEmpfänger in den 70er Jahren noch bei knapp 50 Prozent, ist sie heute auf unter 20 Prozent gesunken. Zu viele potentiell Studieninteressierte aus finanziell schwächeren Schichten nehmen kein Studium auf, weil sie gerade so eben keine Finanzierung über das BAföG mehr erhalten, ihre Eltern aber nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Um diese Gruppe für ein Studium zu gewinnen muss das BAföG bis weit in die sozialeMittelschicht hineinreichen. Dafür müssen die Freibeträge des BAföGs regelmäßig und dynamisch an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst werden.

3. Das BAföG Bologna-kompatibel gestalten: Die Anpassung des BAföG an das System zweistufiger Studiengänge ist dringend notwendig. Alles, was die Hochschule zulässt – z.B. vorzeitige Zulassung zum Masterstudium – muss förderungsfähig sein. Beim direkten Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium muss eine kontinuierliche Förderung gewährleistet sein und auch ein nach einer längeren Berufstätigkeit aufgenommenes Masterstudium muss durch das BAföG gefördert werden. Im einheitlichen Bologna- Hochschulraum muss die BAföG-Auslandsförderung für ein gesamtes Studium in denTeilnehmerstaaten gelten. 

4. Altersgrenze abschaffen: In Anbetracht der Studienstrukturreform, der veränderten Anforderungen der Arbeitsmärkte und der demografischen Entwicklung ist festzustellen, dass ein Festhalten an den Altersgrenzen im BAföG weder der gesellschaftlichen Realität noch der von Bund und Ländern geforderten Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte entspricht. Daher muss die bestehende Altersgrenze für die Förderung (BAStudienbeginnvor 30, MA-Studienbeginn vor 35) gestrichen werden, auch um ein Masterstudium nach Berufstätigkeitsphasen zu ermöglichen. 

5. Den Darlehensanteil senken: Gerade junge Menschen aus einkommensschwachen Familien kann die Aussicht auf hohe Verschuldung beim Berufseintritt und in der Familiengründungsphase nach dem Studienabschluss von der Hochschule fern halten. Deshalb ist der Darlehensanteil im BAföG zu senken – bis hin zu einem Vollzuschuss. 

6. Die Förderung auch bei Fachrichtungswechsel und über die Höchstdauer hinaus sichern: Kürzere Schulzeiten, eine unüberschaubare Zahl von Bachelor-Studienangeboten bei gleichzeitig unzureichender Studienorientierung und -beratung und damit verbunden unzureichende - ja sogar falsche - Einschätzungen möglicher Entwicklungen und Anforderungen des Arbeitsmarktes können zu voreiligen Studienfachentscheidungen führen. Fachrichtungswechsel müssen daher in deutlich größerem Ausmaß als bislang im BAföG zugelassen werden. Dies würde helfen, Studienabbrüche zu vermeiden. Außerdem ist es erforderlich, die Förderungshöchstdauer über die bestehenden eng begrenzten Ausnahmefälle hinaus auszudehnen. Dies gilt vor allem für die Berücksichtigung von Pflegeleistungen Auszubildender für zu pflegende Familienangehörige. Der Verweis auf eine mögliche Beurlaubung ist in diesem Zusammenhang wenig hilfreich, da sie dem/der Auszubildenden die Möglichkeit nimmt, wenigstens in eingeschränktem Maß Studienfortschritte zu erzielen. 

7. Das Schüler-BAföG ausbauen: Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien müssen auf dem Weg zum Abitur eine bessere finanzielle Unterstützung erhalten. Das Schüler-BAföG ist seit 1983 erheblich zurückgefahren worden, sodass heute nur 9.440 Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen eine Förderung erhalten. Es ist höchste Zeit, wieder ein echtes Schüler-BAföG für die Oberstufe einzuführen, um allen Jugendlichen die gleichen Chancen zu geben und insgesamt mehr junge Leute zum Abitur zu führen. 

8. Die Studienfinanzierung für Studierende mit Behinderung verbessern: Für Studierende mit Behinderung muss die bedarfsdeckende Finanzierung behinderungsbedingt notwendiger Mehrbedarfe wie Studienassistenzen, Fahrdienste oder technische Hilfsmittel, für alle Ausbildungsabschnitte im In- und Ausland sichergestellt werden. Dafür müssen sozialrechtliche Regelungen an moderne Bildungswelten angepasst und die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung von vornherein einbezogen werden. 

9. Studierende mit Kindern besser absichern: Studierende mit Kindern sind in ihrer zeitlichen Flexibilität eingeschränkt. Ein Studium mit Kind darf kein finanzielles Risiko sein. Die Vereinbarkeit von Studium mit Kind wird verbessert, wenn es höhere Freibeträge für minderjährige Kinder von Studierenden gibt. Wenn mehr Studierende mit Kind ein BAföG beziehen, haben sie mehr Zeit sich auf ihr Studium zu konzentrieren. 

10. Teilzeitstudien sind Realität – müssen daher auch förderungsfähig sein: Länderhochschulgesetze und Hochschulen richten zunehmend mehr formelle Teilzeitstudien ein - auch für beruflich Qualifizierte. Derzeit gibt es dafür keine BAföG-Förderung. 21 % der Studierenden absolvieren de facto ein Teilzeitstudium - in Vollzeitstudiengängen. Auch ein berufsbegleitendes/duales Studium muss grundsätzlich förderungsfähig sein. (Quelle: DGB-Presseinfo vom 19.01.2012)

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