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Man kann es ja mal probieren - Perlen im Netz!?

(Quelle: Peter Reinäcker / Pixelio - Vielen Dank!)

Dienstag, 24.01.2012

Kindergeld: Wer im Gefängnis sitzt, kann «draußen» keine Ausbildung beginnen. Das klingt schon logisch, aber der eine oder andere, scheint sich über die Situation nicht ganz im Klaren zu sein.

 

Eltern steht für ihren volljährigen Sohn kein Kindergeld mehr zu, wenn dieser in einem Gefängnis inhaftiert ist und dort keine Ausbildung absolvieren kann. Dies gilt auch für den Fall, dass das Kind mit einem Betriebsinhaber übereinkommt, dort eine Ausbildung zu absolvieren, sobald er entlassen wird. Dieser Tatbestand ist nicht damit zu vergleichen, dass sich ein erwachsenes Kind "auf Ausbildungsplatz-Suche" befindet, aber einen solchen Platz nicht findet, weil keine Stelle vorhanden ist, die er bekleiden könnte. (FG Münster, 10 K 3649/09 Kg vom 08.06.2011)

 

Gelesen bei www.valuenet.de / Content Recht & Steuer. 

Bilder Man kann es ja mal probieren - Perlen im Netz!?

(Quelle: Peter Reinäcker / Pixelio - Vielen Dank!)