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Nach dem Schulabschluss arbeitslos melden?
Montag, 19.07.2010
Soll ich mich nach dem Schulabschluss arbeitslos melden? Diese Frage müssen sich Schüler nach Ende ihrer Schulzeit immer wieder beantworten. Die Antwort ist ein klares „Jein“.
Soll ich mich nach dem Schulabschluss arbeitslos melden? Diese Frage müssen sich Schüler nach Ende ihrer Schulzeit immer wieder beantworten. Die Antwort ist ein klares „Jein“.
Wenn Du bereits weißt, dass Du innerhalb von vier Monaten nach Deinem Schulabschluss eine betriebliche oder schulische Ausbildung oder ein Studium anfängst, dann musst Du Dich NICHT arbeitslos melden. Gleiches gilt, wenn Du Deinen Wehr- oder Zivildienst leistest oder Dich bei einem Freiwilligendienst engagierst, also ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr machst. Dein Kindergeld ist für diese Zeit gesichert und ebenfalls wird die Zeit auf Deine Rentenanwartschaft angerechnet. Das sagt das Arbeitsamt z.B. in dieser Mitteilung.
Foto: Matthias Balzer/pixelio.de
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Bei uns sind alle Berufsbezeichnungen männlich. OK, das ist nicht nett, hat aber `nen Grund. Es liest sich einfach besser. Würden wir alle Berufe immer männlich und weiblich ausschreiben, wäre das beim Tischler, der Tischlerin noch machbar, aber beim Verfahrensmechaniker der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie und der Verfahrenmechanikerin der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie nervt es schon gewaltig. Natürlich sind uns Mädchen und Jungs absolut gleich wichtig!
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