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Ausbildungsvertrag
Donnerstag, 25.08.2011
Der Ausbildungsvertrag regelt Deine Ausbildung. Was sollte unbedingt darin stehen sollte, was unter keinen Umständen drin stehen darf und was sonst noch wissenswert ist kannst Du hier lesen…
Das neue Jahr ist noch nicht sonderlich alt, das Thema Ausbildung aber nach wie in aller Munde. Und: Falls Du gerade dabei bist, eine Stelle zu suchen, steht Dir vielleicht die Unterzeichnung Deines Ausbildungsvertrags kurz bevor. Zeit also, mal zu schauen, was unbedingt im Ausbildungsvertrag stehen sollte, was unter keinen Umständen drin stehen darf und was sonst noch wissenswert ist…
Ehe die Ausbildung beginnt, unterschreibst Du bei deinem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag. Falls Du noch nicht 18 bist, machen das deine Eltern oder dein Vormund (also die Person, die rechtlich für dich verantwortlich ist) für dich. Der Vertrag regelt alles, was für deine Ausbildung wichtig ist. Also:
- was für einen Beruf Du lernst
- wie deine Ausbildung gegliedert ist (Ausbildungsplan)
- wie lange deine Probezeit (zwischen 1 und 4 Monate) und die Ausbildung dauern (Dauer pro Tag, sowie Dauer insgesamt). Das Jugendschutzgesetz regelt ganz genau, wie lange Du höchstens arbeiten darfst. Wenn Du mehr arbeitest, dann müssen dir die Überstunden extra bezahlt werden – entweder mit Geld oder durch Freizeitausgleich. Auch muss vermerkt sein, ob Du deine Ausbildung verkürzen darfst. Übrigens: In Sachen Probezeit gibt es Sonderregeln, wenn Du schon vor der Ausbildung bei deinem Ausbilder in einem so genannten Probearbeitsverhältnis warst, also zum Beispiel ein mehrmonatiges Praktikum gemacht hast. Laut Arbeitsrecht warst Du dann schon in einem Ausbildungsverhältnis mit deinem Betrieb und die Probezeit fällt weg.
- wo Du ausgebildet wirst (bei manchen Ausbildungen lernst Du ja nicht nur in einemBetrieb)
- welche Pflichten dein Ausbilder hat (dich richtig und umfassend auszubilden, dir z.B. Werkzeuge oder Fachliteratur kostenlos zu geben, dir für die Berufsschule und Prüfungen frei zu geben, usw.)
- welche Pflichten Du hast (lernen - sowohl im Betrieb, als auch in der Berufsschule -, Prüfungen abzulegen, Vorschriften befolgen, keine Betriebsgeheimnisse erzählen, Ausbildungsnachweis führen, usw.)
- wie viel Geld Du verdienst (das hängt von vielen verschiedenen Dingen ab) und wann Du es bekommst (spätestens am Ende des Monats)
- welche Sachleistungen Du bekommst (z.B. besondere Berufskleidung)
- wie viel Urlaub Du hast (das kommt zum einen auf dein Alter drauf an, zum anderen, ob Du nach Jugendschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz oder nach Tarif Urlaub bekommst)
- welche Regeln greifen, wenn Du mit deinem Betrieb Streit hast
- wann dir gekündigt werden kann (in der Probezeit jederzeit, danach nur unter ganz bestimmten Umständen)
- dass Du nach deiner Ausbildung ein Zeugnis bekommst
- ob es noch firmeninterne Vereinbarungen gibt, die auch für dich gelten.
Es gibt aber auch einige Sachen, die unter keinen Umständen im Ausbildungsvertrag stehen dürfen. Insbesondere sind das
- Vereinbarungen, die deine Ausbildung behindern/verhindern
- Vereinbarungen, die dich nach dem Ende deiner Ausbildung in deiner Arbeit beschränken (z. B. wenn Du für ein Jahr nach deiner Ausbildung nicht bei einer Konkurrenz-Firma anfangen sollst)
- solltest Du nie für deine Ausbildung eine Entschädigung zahlen müssen
- darf es keine Strafen oder Schadensersatzansprüche geben, falls Du deinen Teil des Vertrags nicht erfüllst
Der Ausbildungsvertrag gilt übrigens nicht nur für Dich, sondern auch für deinen Betrieb. Deswegen unterschreiben ihn nicht nur Du/Deine Eltern, sondern auch Dein Ausbilder. Sobald ihr alle unterschrieben habt, bekommst Du eine Kopie des Vertrags. Eine weitere Kopie schickt dein Ausbilder an die zuständige Stelle, also z.B. an die Handwerkskammer oder die IHK. Dort wird jeder Ausbildungsvertrag vermerkt. Bei einigen HKs und IHKs kannst Du Dir übrigens schon mal anschauen, wie so ein Ausbildungsvertrag aussieht. Dieser hier stammt von der IHK Frankfurt/Main.
Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
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Bei uns sind alle Berufsbezeichnungen männlich. OK, das ist nicht nett, hat aber `nen Grund. Es liest sich einfach besser. Würden wir alle Berufe immer männlich und weiblich ausschreiben, wäre das beim Tischler, der Tischlerin noch machbar, aber beim Verfahrensmechaniker der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie und der Verfahrenmechanikerin der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie nervt es schon gewaltig. Natürlich sind uns Mädchen und Jungs absolut gleich wichtig!
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