Info
Kindergeldgrenze ist verfassungsgemäß
Donnerstag, 12.08.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass volljährige Kinder also nicht mehr als 8004 € verdienen, sonst fällt für ihre Eltern das Kindergeld weg.
Das hat das Bundesverfassungsgericht heute bestätigt. Seit 2010 dürfen volljährige Kinder also nicht mehr als 8004 € verdienen, sonst fällt für ihre Eltern das Kindergeld weg (von 2004 bis 2009 waren es 7680 €).
Der Hintergrund: Ein Vater hatte sich beschwert, dass ihm das Kindergeld für seinen Sohn gestrichen wurde, der gerade in der Ausbildung war. Der Sohn hatte in dem Jahr gerade einmal 4,34 € mehr verdient, als die damalige Grenze es erlaubte.
Das Gericht hat in seinem Beschluss (Az. 2 BvR 2122/09)jetzt aber klargestellt, dass die Grenze rechtmäßig ist. Sie verstoße weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen den Schutz der Familie. Das Existenzminimum sei schließlich steuerfrei, auch für den Sohn. Deshalb sei es auch nicht zu beanstanden, wenn die Zahlung des Kindergeld davon abhängig gemacht wird, dass das Existenzminimum des Kindes nicht durch eigene Einkünfte gedeckt wird.
Wer sich die gesamte Nachricht des Bundesverfassungsgerichts durchlesen will, der findet sie hier.
Foto: tarudeone/pixelio.de
Azubot Funktionen
My Azubot
Bei uns sind alle Berufsbezeichnungen männlich. OK, das ist nicht nett, hat aber `nen Grund. Es liest sich einfach besser. Würden wir alle Berufe immer männlich und weiblich ausschreiben, wäre das beim Tischler, der Tischlerin noch machbar, aber beim Verfahrensmechaniker der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie und der Verfahrenmechanikerin der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie nervt es schon gewaltig. Natürlich sind uns Mädchen und Jungs absolut gleich wichtig!
Copyright 2010 azubot GmbH



